Ohne Selbstbestimmtes Leben keine Rede von selbstbestimmtes Sterben
Das ZSL Zürich stellt sich auf den Standpunkt, dass
- wir nicht bereit sind, über "selbstbestimmtes Sterben" von Menschen
mit Behinderungen zu diskutieren, so lange diesen Menschen ein selbstbestimmtes
Leben innerhalb der Gesellschaft aus finanziellen Gründen verweigert
wird.
- jeder Mensch dazu gebracht werden kann, sich den Tod zu wünschen,
wenn man ihn nur genügend lang und systematisch entwürdigt. So lange
Menschen mit einer Behinderung, Alte und chronisch Kranke aus unserer Gesellschaft
ausgeschlossen und in Institutionen "versorgt" werden, jegliches Recht auf
Selbstbestimmung verlieren, sobald sie auf Hilfe durch Dritte angewiesen sind
- weil es in der Schweiz noch immer keine Möglichkeit für selbstbestimmte
persönliche Assistenz gibt - ist es zynisch ausgerechnet "selbstbestimmtes
Sterben" fördern zu wollen. Wir haben allen Grund anzunehmen, dass sich
hinter der plötzlichen Sorge um unsere Freiheit - wenn's ums Sterben
geht - nichts anders als der Wunsch verbirgt, die Kosten der Pflegeheime (wo
z.T. schon jetzt wegen Sparmassnahmen katastrophale, menschenunwürdige
Zustände herrschen) noch weiter zu reduzieren.
- dass der wahre Skandal darin besteht, dass eine Stadtregierung (oder eine
Heimleitung)bestimmt, wen ein/e HeiminsassIn in ihrem Zuhause empfangen und
was er bzw. sie mit dem Besuch tun darf und was nicht. Gerade daran zeigt
sich, dass bei der Diskussion nicht die Sorge um das Selbstbestimmungsrecht
dieser erwachsenen Menschen das eigentliche Motiv ist, sondern die Frage,
wie die Betreuungsindustrie sie noch effizienter bewirtschaften kann.
Wenn dannzumal das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben rechtlich und faktisch
(z.B. durch ein Anrecht auf eine bedarfsgerechte, einkommensunabhängige,
persönliche Assistenzentschädigung) verwirklicht ist, werden wir
uns gerne an einer ernsthaften Diskussion über das Recht auf ein "selbstbestimmtes
Sterben" beteiligen.
Dezember 2000, Peter Wehrli