
Gemäss einer Meldung vom K-Tip (8/2012) haben die Kantone Solothurn, Luzern und Thurgau ein Meldeformular ins Internet gestellt. Damit kann jedermann IV-Bezüger als Betrüger anschwärzen - anonym.Wir rufen unsere Leser auf, das Mitteilungsfeld dieses Formulars rege zu nutzen, um den IV-Stellen dieser Kantone mitzuteilen, was wir von diesem Vorgehen halten!
Als gemeinnützige Organisation dürfen wir niemanden zur Sabotage oder zu illegalem Verhalten aufrufen. Aus diesem Grund empfehlen wir NICHT, das Formular zu nutzen, um die IV-Stellen mit "Anzeigen" gegen allerlei Unbequeme, Unsympathische oder einfach andersdenkende KantonsbürgerInnen zu überfluten.
Stattdessen empfehlen wir, durchaus im Sinn einer konstruktiven Kritik, das Formular zu nutzen um den IV-Stellen anständig aber deutlich zu sagen, was man von ihrer Politik hält.
Hier finden Sie die Fomulare:
Lange habe ich die IV-Betrugsmeldungsseite gesucht und nicht gefunden. Dank dem Link auf Ihrer Homepage habe ich Sie nun gefunden und eine Betrugsmeldung abgesetzt. Vielen Dank!
Ich habe die entsprechenden Formulare genutzt und folgende Beschwerde angebracht:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich verstehe Ihr Anliegen, Versicherungsmissbräuche zu bekämpfen. Dennoch habe ich schwere Bedenken bezüglich dieser Meldestelle:
- Ein Meldeformular wie dieses fördert aktiv unkontrollierbare nachbarliche Überwachung und Bespitzelung. Gemäss Grundrechten, Legalitätsprinzip und Datenschutzgesetzgebung dürfte der Staat selbst keine derartigen Bespitzelungsmassnahmen ohne hinreichende Verdachtsgründe vornehmen. Kann es daher rechtens sein, die Bevölkerung, wenn auch indirekt, zu derartigen Massnahmen aufzurufen, die der Staat selbst nicht vornehmen dürfte? Der grund- und menschenrechtlich garantierte Privatsphäreschutz wird meines Erachtens unterlaufen.
- Kann eine derartige Meldestelle ein verhältnismässiges Instrument für eine seriöse sozialversicherungsrechtliche Abklärung sein? Man bedenke: Z.B. ein Nachbar kann nur melden, was er sieht. Er wird nie über alle Informationen verfügen, so dass die Gefahr von Falschmeldungen oder Meldungen aus Missgunst überaus hoch sein dürfte. Ich bezweifle, dass vorliegendes Meldeformular vor einer (grund)rechtlichen Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten würde.
- Es werden Menschen mit Behinderung implizit unter einen Generalverdacht gestellt. Der Bezug von Sozialversicherungsleistungen wird hiermit in der öffentlichen Wahrnehmung extrem Nahe an das Stichwort "Missbrauch" gerückt. Etwas derartiges kenne ich aus keiner anderen Versicherungssparte. Die grundrechtlich garantierte Unschuldsvermutung - tragendes Element jedes Rechtsstaats - wird unterlaufen. Dies zulasten eines Bevölkerungsteils, der unbestritten als besonders schutzwürdig gilt.
- Abschliessend: Ist das Führen solcher Meldestellen wirklich mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats vereinbar? Dürfen wir zur Bekämpfung weniger Missbrauchsfälle Einheit und friedliches Zusammenleben durch die Schaffung eines Klimas des Misstrauens gefährden?
Ich möchte Sie höflichst bitten, meine Bedenken ernst zu nehmen und bedanke mich für Ihr Gehör. Ich möchte ausserdem anfügen, dass ich selbst (unbescholtener!) Bezüger von Sozialversicherungsleistungen bin und dass mich das Führen von Meldeformularen wie vorliegendem sehr nachdenklich machen und mich belasten.
Freundliche Grüsse
Severin Bischof
Sehr gute Idee, das diffamierende sogenannte "IV-Meldeformular" aus der Populistenküche in Bundesbern doch noch irendwie sinnvoll zu nutzen, finden wir!
;-)
GSL Schaffhausen (regionale Gruppe im Aufbau),
Selbstbestimmtes Leben Schaffhausen
P.S. Wer möchte mit GSL Schaffhausen (im Aufbau) in den nächsten Monaten auch in ( solchen Fragen engagiert mitarbeiten? Engagierte Menschen mit Behinderung und Herzblut in Schaffhausen gesucht:
IV-Stelle Solothurn - IV-Stelle Luzern - IV-Stelle Thurgau